Angesichts der gestiegenen Kraftstoffpreise mag es gerade bei einem kürzeren Arbeitsweg eine Alternative sein, mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren. Mitunter gewährt Ihnen Ihr Arbeitgeber ein Dienstrad, das Sie auch privat nutzen dürfen.
Erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber ein
Jobrad und nutzen Sie es auch privat, müssen Sie die steuerlichen Aspekte beachten. Der Arbeitgeber least das Dienstrad.
Ein Dienstrad ist ein Fahrrad, das der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer überlässt. Es spielt keine Rolle, um welches Modell es sich handelt. Auch E-Bikes können als Diensträder dienen. Als Arbeitnehmer können Sie das Dienstrad für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstelle sowie für berufliche Fahrten nutzen, beispielsweise für Kundenbesuche.
Zumeist können Sie das Fahrrad auch
privat nutzen. Auf der
sicheren Seite sind Sie, wenn Ihr Arbeitgeber die private Nutzung als Zusatz im Arbeitsvertrag oder im Überlassungsvertrag regelt.
Ihr Arbeitgeber hat für die Finanzierung eines Dienstrads zwei Möglichkeiten:
Für Leasingverträge gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Der
Arbeitgeber ist Leasingpartner und bezahlt die Leasingraten. Am Ende der Vertragslaufzeit haben Sie als Arbeitnehmer die Möglichkeit, das Fahrrad günstig zu kaufen. Vereinbaren Sie nicht gleich zum Abschluss des Leasingvertrags den Kauf. Bei einer Betriebsprüfung könnte Sie der Betriebsprüfer sonst als wirtschaftlichen Leasingnehmer einordnen, was für den Arbeitgeber eine Steuerfalle bedeutet.
Bei einer Gehaltsumwandlung verzichten Sie auf einen Teil Ihres Gehalts und erhalten dafür als Sachleistung das Dienstrad. Von diesem Teil des Gehalts kann der Arbeitgeber die Leasingraten und die Versicherungsprämien für das Dienstrad bezahlen. Bei einer Gehaltsumwandlung dürfen Sie das Dienstrad in jedem Fall privat nutzen.
Entscheiden Sie sich für eine Gehaltsumwandlung, müssen Sie das Dienstrad nicht vollständig selbst bezahlen. Der Arbeitgeber kann sich an den Kosten beteiligen und einen Teil der Leasingraten tragen.
Beim Abschluss eines Leasingvertrags sollte Ihr Arbeitgeber darauf achten, dass das Dienstrad gegen Diebstahl und Unfall versichert ist. Die Versicherung übernimmt die Kosten, wenn Ihnen das Dienstrad gestohlen wird oder Sie einen Unfall erleiden. Eine Selbstbeteiligung ist möglich. Dabei muss klar geregelt sein, wer die Selbstbeteiligung zahlt.
Erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber ein Dienstrad, hat das steuerliche Vorteile. Können Sie das Fahrrad uneingeschränkt nutzen, müssen Sie 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle können Sie die Entfernungspauschale in der Steuererklärung geltend machen. Sie beträgt 30 Cent pro Kilometer.
Sie bekommen günstig ein Fahrrad, das Sie in der Regel selbst aussuchen dürfen. Sie müssen sich nicht um die Versicherung und meistens auch nicht um die Wartung kümmern.
Ein Dienstrad lohnt sich für Sie, wenn Sie
Ein Dienstrad wird Ihnen vom Arbeitgeber gewährt. Sie können es zumeist auch privat nutzen und müssen sich nicht um die Versicherung kümmern. Steuervorteile genießen Sie mit der Entfernungspauschale.